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Tarifliche Altersvorsorge für das Bäckerhandwerk

Foto: Logo-Bäckerhandwerk

Für die Beschäftigten im Bäckerhandwerk hat die Gewerkschaft
Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks einen Tarifvertrag zur Altersvorsorge abgeschlossen.

Der Tarifvertrag gilt einheitlich in ganz Deutschland für alle Betriebe, die Mitglied der Bäcker-Innungen sind, und für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Mitglied der Gewerkschaft NGG sind.

DIE ECKPUNKTE DES TARIFVERTRAGES AUF EINEN BLICK:

Die betriebliche Altersvorsorge im Bäckerhandwerk wird bei der Pensionskasse der Signal Iduna durchgeführt. Die Tarifvertragsparteien haben eine Rahmenvereinbarung mit der Pensionskasse abgeschlossen und damit für die Beschäftigten günstigere Vertragsbedingungen gesichert.
Ein gemeinsamer Beirat wird die Durchführung der Altersvorsorge bei der Pensionskasse kontrollieren.

Ihr Arbeitgeber zahlt für Sie jährlich 80 Euro in die Pensionskasse ein. (In den neuen Bundesländern werden die 80 Euro in Stufen erreicht).

Zur bereits bestehenden Anschubfinanzierung kommt in NRW weitere 80 Euro im Jahr, laut Tarifvertrag NRW , wenn Beschäftigte jeweils durch eigene Entgeltumwandlung diesen Betrag um mindestens 150 Euro pro Jahr aufstocken.

Teilzeitbeschäftigte erhalten den Arbeitgeberbeitrag anteilig im Verhältnis ihrer individuellen Arbeitszeit zur Vollzeitarbeit.

Der Anspruch auf den Arbeitgeberbetrag und der Entgeltumwandlung enstehen nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von 12 Monaten.

Ab 2003 werden die Betriebe keine Beiträge zur Zusatzkasse des Deutschen Bäckerhandwerks (ZVK) mehr abführen. Erworbene Ansprüche bleiben erhalten. Wer bis zum 31. Januar 2006 in Rente geht, erhält die vollen Leistungen der ZVK. Bis dahin entstehen Teilansprüche.


WAS WIRD BEI DER PENSIONSKASSE VERSICHERT ?

Der Versicherungsschutz durch die Pensionskasse umfasst Rentenansprüche auf Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorung.
Bei Invalidität wird auf Grundlage des bis dahin angesparten Kapitals eine vorgezogene Rente ausgezahlt. Diese ersetzt dann die ursprüngliche Altersrente.


WIE GEHT DAS KONKRET ?
Die Abwicklung der Entgeltumwandlung ist ganz einfach:
Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, dass ein Teil Ihrer Brutto-Bezüge nicht bar ausgezahlt, sondern in die Pensionskasse zu Aufbau der Zusatzrente eingezahlt wird.

Sie müssen Ihren Anspruch spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Zeitpunkt schriftlich beim Arbeitgeber geltend machen. (einen Musterantrag finden Sie unter: Altersvorsorge im Bäckerhandwerk, Musterbrief zur Entgeltumwandlung).

Der Altersvorsorgebetrag wird jeweils zum 15. Dezember eines jeden Jahres vom Arbeitgeber dem Vorsorgungsträger zugewendet.
Eine Barauszahlung sowie Abtretung und Verpfändung sind ausgeschlossen.

Achtung!!
Wenn Sie für 2006 noch Entgelt umwandeln wollen, wird es Zeit!!!


An die Entscheidung der Entgeltumwandlung sind Sie dann bis auf schriftlichen Wideruf für mindestens ein Kalenderjahr gebunden. Ihr Arbeitgber zahlt den Betrag in die Pensionskasse ein.

Einmal im Jahr erhalten Sie von der Pensionskasse Signal Iduna eine Mitteilung, wieviel Beiträge eingezahlt wurden und welche Anwartschaften daraus entstanden sind.

WAS PASSIERT BEIM WECHSEL DES ARBEITGEBERS?


Ist auch der neue Betrieb Mitglied der Bäcker-Innung, können Sie den Vertrag einfach weiterführen. Besteht keine Tarifbindung mehr, können Sie den Vertrag als Einzelversicherung zu gleichen Konditionen fortsetzten.

NOCH FRAGEN ?

Rufen Sie uns an: Gewerkschaft NGG, Aachen Tel: 0241/946740
oder Hotline der Signal-Iduna Pensionskasse: 0180-1743862

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