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Weihnachtsgeld

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Weihnachtsgeld NRW
vom 15.11.2003

Weihnachtsgeld fällt nicht vom Himmel und ist keine freiwillige Gabe. Es ist eine von uns erreichte tarifliche Leistung!

 

Weihnachtsgeld *

Die Arbeitnehmer/-innen erhalten mit der November-Entgeltzahlung ein Weihnachtsgeld.

Das Weihnachtsgeld beträgt:

im 1. Jahr € 210

nach 3-jähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit € 280
nach 5-jähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit € 350
nach 10-jähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit € 420
nach 15-jähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit € 470

Der Anspruch entsteht erstmals nach einer Betriebszugehörigkeit von sieben vollen Monaten.

Nach Erfüllung der Wartezeit besteht im laufenden Kalenderjahr für jeden vollen Beschäftigungsmonat ein Anspruch von 1/12 des Weihnachtsgeldes.

Das Weihnachtsgeld für Auszubildende beträgt:

im 1. Ausbildungsjahr € 60

im 2. Ausbildungsjahr € 80
im 3. Ausbildungsjahr € 110


Teilzeitbeschäftigte (auch 400-€-Kräfte) erhalten ein im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit gemindertes Weihnachtsgeld.

Bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis (z. B. Zeiten des Erziehungsurlaubs) erhalten Arbeitnehmer für jeden vollen Kalendermonat ihrer Tätigkeit 1/12 des Weihnachtsgeldes.

Kündigen Beschäftigte innerhalb von zwei Monaten nach dem 30. November das Arbeitsverhältnis, so sind sie verpflichtet, das Weihnachtsgeld zurückzuzahlen.

* gem. § 13 des Manteltarifvertrages für das Bäckerhandwerk in NRW

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