Weihnachtsgeld NRW
vom 15.11.2003
Weihnachtsgeld fällt nicht vom Himmel und ist keine freiwillige Gabe. Es ist eine von uns erreichte tarifliche Leistung!
Weihnachtsgeld *
Die Arbeitnehmer/-innen erhalten mit der November-Entgeltzahlung ein Weihnachtsgeld.
Das Weihnachtsgeld beträgt:
im 1. Jahr € 210
nach 3-jähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit € 280
nach 5-jähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit € 350
nach 10-jähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit € 420
nach 15-jähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit € 470
Der Anspruch entsteht erstmals nach einer Betriebszugehörigkeit von sieben vollen Monaten.
Nach Erfüllung der Wartezeit besteht im laufenden Kalenderjahr für jeden vollen Beschäftigungsmonat ein Anspruch von 1/12 des Weihnachtsgeldes.
Das Weihnachtsgeld für Auszubildende beträgt:
im 1. Ausbildungsjahr € 60
im 2. Ausbildungsjahr € 80
im 3. Ausbildungsjahr € 110
Teilzeitbeschäftigte (auch 400-€-Kräfte) erhalten ein im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit gemindertes Weihnachtsgeld.
Bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis (z. B. Zeiten des Erziehungsurlaubs) erhalten Arbeitnehmer für jeden vollen Kalendermonat ihrer Tätigkeit 1/12 des Weihnachtsgeldes.
Kündigen Beschäftigte innerhalb von zwei Monaten nach dem 30. November das Arbeitsverhältnis, so sind sie verpflichtet, das Weihnachtsgeld zurückzuzahlen.
* gem. § 13 des Manteltarifvertrages für das Bäckerhandwerk in NRW