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Auszug aus dem Manteltarifvertrag für das Bäckerhandwerk NRW

Foto: Manteltarifvertrag

vom 09.03.2001


§ 5 Arbeitszeit

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden wöchentlich.

§ 6 Mehrarbeitsvergütung

Für Mehrarbeit ist zum Stundenlohn ein Zuschlag von 25% zu zahlen.
(d.h. ohne weitere Vereinbarung ist auch Freizeitausgleich mit einem Zuschlag von 25% zu gewähren)

Darüber hinaus gibt es weitere Zuschäge, für Nacht und Sonntagsarbeit sowie Wochenfeiertagen, bis zu 100%.

Auszug aus dem Tarifvertrag über eine 5-Tage-Woche für das Bäckerhandwerk in NRW

§ 2

Bis spätestens 1.7.1982 ist innerhalb der 6-Tage-Arbeitswoche die wöchentliche, tarifliche Arbeitszeit so zu verteilen, daß jedem Arbeitnehmer ein arbeitsfreier Werktag gewährt wird. Ein Anspruch auf einen bestimmten arbeitsfreien Wektag besteht nicht. Die Freistellung erfolgt betriebsindividuell.

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