Am 11. August 2011 hat das Arbeitsrecht Aachen deutlich gemacht: Eine gegen Reza Sultanmohammadi angestrebte außerordentliche
Kündigung kann nicht ausgesprochen werden. Der Betriebsrat stimmte seinerzeit diesem Vorhaben nicht zu. Und dies war richtig.
Es liegen für den Betriebsrat keine Gründe vor, um einer Kündigung zuzustimmen.
Hintergrund: Das aktive Betriebsratsmitglied von McDonalds A & D Schröder GmbH, Filiale Aachen am Holzgraben, sollte im Frühjahr 2010 gehen. Der Betriebsrat stimmte seinerzeit dieser angestrebten außerordentichen Kündigung nicht zu. Trotzdem wurde Reza Sultanmohammadi durch den Arbeitgeber freigestellt. McDonalds zog vor das Arbeitsgericht, um die verweigerte Zustimmung des Betriebsrates ersetzen zu lassen.
Seit vielen Jahren arbeitet Reza Sultanmohammadi in dem Unternehmen als Schichtführer. Schon seit längerer Zeit gibt es zwischen dem Betriebsrat und McDonalds Auseinandersetzungen. Es stellt sich die Frage, ob diese durch das Betriebsverfassungsgesetz und die Mitbestimmung geregelte Arbeitnehmervertretung in der Wahrnehmung ihrer demokratischen Aufgaben behindert werden soll.
Nur so können sie unabhängig ihre Aufgaben erfüllen.
(Text und Foto: Axel Gauster © Copyright 2011: NGG-Region Aachen)